Cheat-Software und Urheberrecht – ein heißes Thema für Gamer und Entwickler! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31. Juli 2025 ein wegweisendes Urteil gefällt: Cheat-Software für Spielkonsolen verstößt nicht gegen das Urheberrecht, solange sie den Quell- oder Objektcode der Spielesoftware nicht verändert.
Worum ging es?
Die Klägerin, ein großer Konsolen- und Spielehersteller, wollte den Vertrieb der Software „Action Replay“ verbieten. Mit dieser Software konnten Spieler bestimmte Einschränkungen in Games umgehen – zum Beispiel unbegrenzten Turbo oder das Freischalten aller Fahrer in einem Rennspiel. Die Software griff dabei nicht in den Programmcode ein, sondern änderte nur Variablen im Arbeitsspeicher, um dem Spiel einen anderen Zustand vorzutäuschen.
Die Entscheidung des BGH
Der BGH stellte klar:
- Urheberrechtlich geschützt sind Quellcode und Objektcode (§ 69a UrhG).
- Nicht geschützt ist der reine Programmablauf oder die Funktionalität.
- Da die Cheat-Software nur den Inhalt von Variablen im RAM verändert, liegt keine „Umarbeitung“ im Sinne von § 69c Nr. 2 UrhG vor.
Kurz gesagt: Solange der Code unangetastet bleibt, ist das legal.
Warum ist das wichtig?
Dieses Urteil schafft Klarheit für:
- Gamer, die Mods oder Cheats nutzen wollen.
- Entwickler, die Zusatzsoftware für Konsolen anbieten.
- Publisher, die ihre Schutzrechte kennen müssen.
EuGH bestätigt: Funktionalität ≠ urheberrechtlich geschützt
Der BGH folgte dabei der Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der bereits 2024 entschieden hatte: Nur der Ausdruck des Programms (Code) ist geschützt, nicht die Funktionalität oder der Ablauf.
Was bedeutet das für die Praxis?
- Cheat-Software bleibt erlaubt, wenn sie nicht den Code verändert.
- Mods und Trainer sind rechtlich weniger riskant, solange sie nur auf Variablen zugreifen.
- Publisher können sich nicht auf das Urheberrecht berufen, um jede Form von Gameplay-Manipulation zu verbieten.